Gesetze zur Besoldung und Versorgungsanpassung bei Bund (Bahn, Post, Postbank und Telekom) sowie die Länder

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Gesetze zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung beim Bund und in den Ländern

Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025/2026 bzw. 2026 bis 2028 

Bund (einschl. Bahn, Post, Telekom und Postbank

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 3.9.2025 für die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.

Die Bezüge von Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungempfänger werden rückwirkend zum 01. April 2026 um 3,0 Prozent - mindestens aber um monatlich 110 Euro angehoben. Im Dezember 2025 gab es Abschlagszahlungen.

Die zweite Stufe des Tarifabschlusses soll ebenfalls auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen werden. Hier wird aber wahrscheinlich eine neue Besoldungstabelle A, B, R, W sowie für Anwärter kommen. Diese neuen Tabellen sind im Referentenentwurf des Bundesalimentatuionsgesetzes (BAlimentG) enthalten. Mit dem BAlimentG sollen 32 Gesetze bzw. Verordnungen geändert werden.

Aber die Bundesregoierung hat hierzu noch keinen Gesetzentwurf beschlossen. Es gibt lediglkich einen Referentenentwurf des BMI vom 14.04.2026.

Dieser Referentenentwuf wurde den Gewerkschaften und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Der DGB sowie einige DGB-Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW und EVG haben bereits eine Stellungnahme abgegeben.

Auch der dbb beamtenbund und tarifuniuon sowie der Bund Deutscher Krmininalbeamter (DBK) und der Deutsche Rocherbund haben ebengfalls eine Stellungnahme abgegeben.

Länder 

Hier informieren wir über den jeweiligen Stanbd in den Ländern.

Baden-Württemberg 

 

 

Bayern

 

 

 

Berlin

 

 

 

Bremen

 

 

Hamburg 

 

 

 

Hessen 

 

 

Mecklenburg-Vorpommern 

 

 

Niedersachsen

 

 

Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Rheinland-Pfalz

 

 

Saarland

 

 

 

Sachsen 

 

 

 

Sachsen-Anhalt

 

 

 

Schleswig-Holstein

 

 

Thüringen

 

 

 


 

Das Bundeskabinett hat am 3.09.2025 entsprechende Abschlagsauszahlungen im Vorgriff auf die Vorlage des notwendigen Gesetzes zur Bezügeanpassung beschlossen. Damit wurde es rmöglich, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Dezember von den geplanten Besoldungserhöhungen profitieren. Damit ist der Weg geebnet, für eine Übertragung des Tarifergebnisses. Es sind folgende Schritte vorgesehen:

- rückwirkend zum 01. April 2025 um 3,0 Prozent (mindestens monatlich 110 Euro - 
- und in einem zweiten Anpassungsschritt ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Konkret ist beabsichtigt, dass ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses vom Frühjahr im Herbst im Verbund mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich vorgelegt wird. Damit würde der seit knapp fünf Jahren bestehende Stillstand im Bereich der amtsangemessenen Alimentation endlich beendet und die Besoldung wieder verfassungsgemäß ausgestaltet. Die Pläne sehen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vorsehen. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden.

Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird. Damit könnte der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 03.09.2025


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