SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht |
Besoldung der Beamtinnen und Beamten
Die Bezahlung sichert den Lebensunterhalt und drückt zugleich die Wertschätzung für geleistete Arbeit aus. Anders als in der Privatwirtschaft wird die Beamtenbesoldung nicht als Gegenleistung für konkret geleistete Arbeit verstanden. Das so genannte Alimentationsgebot schreibt dem Dienstherrn vor, seinen Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten, sie zu "alimentieren".
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Anknüpfungspunkt für die Höhe der Besoldung ist das verliehene Amt. Ein höheres Amt ist mit einem höheren Grundgehalt verbunden. Im Gegenzug stellen Beamtinnen und Beamte ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung. In den vergangenen Jahren sind zwar Instrumente einer leistungsorientierten Bezahlung eingeführt worden. Genutzt werden diese aber kaum, weil die Mittel zumeist eingespart wurden.
DGB und Gewerkschaften setzen sich im Anschluss an die Tarifrunde für ArbeiterInnen und Angestellte dafür ein, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte übertragen wird.
Neben den Grundgehältern gibt es eine Reihe zum Teil sehr komplizierter Zuschlags- und Zulagenregelungen. Am bekanntesten ist der Familienzuschlag, den verheiratete Beamtinnen und Beamte erhalten und der mit der Zahl der Kinder steigt. Für besondere Funktionsbereiche gibt es Zulagen, z. B. im Polizeivollzugsdienst oder bei körperlich besonders belastenden Tätigkeiten; für besondere Verwendungen gibt es Zuschläge, z.B. beim Einsatz im Ausland.
Erhebliche Unterschiede bei der Besoldung in Bund und Ländern
Seit der Föderalismusreform gibt es für die rund 3,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger keinen einheitlichen Termin mehr für die Anpassung der Bezüge. Auch in fast allen Ländern sind die Beamtenbezüge im Jahr 2016 angehoben worden. In der Tabelle finden Sie jeweils das Grundgehalt der Endstufe A 10. Wie man sieht, werden die Beamten inzwischen sehr unterschiedlich „alimentiert“ (die höchsten Bezüge zahlt der Bund, am schlechtesten zahlt das Land Berlin).
Hier geben wir einen aktuellen Überblick über die aktuellen Besoldungstabellen beim Bund und in den Ländern.
Gebietskörperschaften | Letzte Besoldungserhöhung vom… | Grundgehalt A 10, Endstufe |
---|---|---|
Bund | 01.03.2016 | 3.830,91 |
Baden-Württemberg | 01.07.2016 | 3.669,77 |
Bayern | 01.03.2016 | 3.563,12 |
Berlin | 01.08.2016 | 3.351,80 |
Brandenburg | 01.07.2016 | 3.513,73 |
Bremen | 01.07.2016 | 3.535,65 |
Hamburg | 01.03.2016 | 3.572,46 |
Hessen | 01.07.2016 | 3.393,10 |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.09.2016 | 3.493,77 |
Niedersachsen | 01.06.2016 | 3.542,49 |
Nordrhein-Westfalen | 01.08.2016 | 3.521,83 |
Rheinland-Pfalz | 01.03.2016 | 3.462,74 |
Saarland | 01.09.2016 | 3.517,29 |
Sachsen | 01.09.2016 | 3.741,85 |
Sachsen-Anhalt | 01.06.2016 | 3.559,46 |
Schleswig-Holstein | 01.03.2016 | 3.527,35 |
Thüringen | 01.03.2016 | 3.583,74 |
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Aktuelles
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ABC des Besoldungsrechts Gesetze, Verordnungen und Bund: Gesetzentwurf zum BBVAnpG 2016/2017
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