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Quer durch die gesamte Bundesrepublik und alle Gemeindegrößen gibt es rund 300 kommunale Modernisierungsvereinbarungen aller Art. Die Beteiligung der im öffentlichen Dienst arbeitenden Menschen, ihrer Personalvertretungen, Gewerkschaften sowie Spitzenorganisationen stellt sicher, dass aus Betroffenen der Modernisierung Akteure werden. Freilich ist diese Beteiligung nicht ganz unproblematisch, weil sie über die eher statischen Regelungen der Personalvertretungsgesetze hinausreicht und Prozesse mitgestalten soll. Partizipation und Mitgestaltung sind
Schlüsselelemente der Modernisierung. Sie sind nötig,
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