Bemessungssätze zur Beihilfe

Bemessungssätze der Beihilfe des Bundes

Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend für die Höhe des Bemessungssatzes ist der Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen.

Der Bemessungssatz für Bundesbeamte beträgt für beihilfefähige Aufwendungen...

...des Beihilfeberechtigten 50 Prozent
...des Beihilfeberechtigten mit
zwei oder mehr Kindern
70 Prozent
...des beihilfeberechtigten Versorgungsempfängers 70 Prozent
...des berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 Prozent
...eines berücksichtigungsfähigen Kindes 80 Prozent
...einer Waise, die als solche beihilfeberechtigt ist 80 Prozent

Wenn beide Ehegatten jeweils selbst beihilfeberechtigt sind und zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben, erhält nur ein Ehegatte 70 Prozent. Wer das ist, bestimmen die Ehegatten.

.

Allgemeines zur Beihilfe

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist ein Grundpfeiler der sozialen Absicherung von Beamtinnen und Beamten. Die Gewährung einer angemessenen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen findet darin ihre Grundlage. Gesetzlich verankert ist die Fürsorgepflicht in § 79 Bundesbeamtengesetz bzw. in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht muss der Dienstherr seinen Staatsdienern in Notfällen Hilfe leisten. Dabei hat er einen weiten Spielraum, der seine Grenzen zum einen im Gleichbehandlungsgrundsatz und zum anderen in der Verpflichtung zur Gewährung einer angemessenen Fürsorge findet.

Konkretisiert wird die Leistungspflicht der öffentlichen Hand durch die Beihilfevorschriften. Es gibt keine bundeseinheitlich geltenden Beihilfevorschriften. Bund und Länder haben für ihre Beamtinnen und Beamte jeweils eigene Vorschriften erlassen. Die Vorschriften der Länder orientieren sich aber größtenteils an denen des Bundes.

Weitere Informationen 

Einen guten Überblick über die Beihilfe finden Sie im beliebten Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". Gerne können Sie das PDF einsehen:  

PDF zum Beihilferecht des Bundes und der Länder 

.

Aktuelles

Allgemeines zur Beihilfe

Beihilfefähige Aufwendungen

Bemessungssatz

Berücksichtigungsfähige Angehörige

Beihilfeberechtigung

Eigenbehalte

Geburt

Heilkurorteverzeichnis

Hospiz

Kontaktlinsen

Krankenversicherung
- Privat
- Gesetzlich

Kur und Reha

Pflegeversicherung

Sehhilfen

Todesfall 

Vorsorgemaßnahmen

Link-Tipps

Website des Deutschen
Beamtenwirtschaftsring (DBW)
www.die-beihilfe.de 

Urteile & Rechtsprechung

(eine kleine Urteilssammlung
folgt in Kürze)

Rechtsvorschriften zur Beihilfe

Beihilfevorschriften des Bundes  

Hinweise zu den Beihilfevorschriften (Allgemeine Verwaltungsvorschriften)

Rechtsvorschriften der Länder


 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 8 Ratgeber & eBooks aufgespielt: neben dem OnlineBuch Beihilferecht in Bund und Ländern finden Sie auf dem Stick die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte und Beamtenversorgungsrecht sowie die eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier gents es zum Bestellformular


 

Startseite | Sitemap | Publikationen | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Datenschutz
www.beamten-informationen.de © 2024