.
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und Hinweise
Beamtinnen und Beamte erhalten Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich aus:
- der Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge
- und der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.
![]() |
|
Link |
Beamtenversorgungsgesetz Bund (BeamtVG) | >>>Link |
Mehr Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie hier:
.
UT WIWE 2020