.
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und Hinweise
Beamtinnen und Beamte erhalten Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich aus:
- der Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge
- und der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.
Themen und Dokumente |
|
Link |
Beamtenversorgungsgesetz Bund (BeamtVG) | >>>Link |
Mehr Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie hier:
PDF-SERVICE für 15 Euro Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
UT WIWE 2020