BeamtVG und Hinweise der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften

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Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und Hinweise

Beamtinnen und Beamte erhalten Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich aus:
- der Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge
- und der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.

 Themen und Dokumente

 

 

 

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Beamtenversorgungsgesetz Bund (BeamtVG)   >>>Link

 

 

 

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 Allgemeines Hinterbliebenenversorgung   Staatliche Zulagenförderung
 BeamtVG  Kindererziehungszeiten   Unfällfürsorge 
 Der Versorgungsfall Mindestversorgung Versorgungsabschlag
 Dienstunfall Ruhegehaltfähige Dienstbezüge  Versorgungsänderungsgesetz 2001
 Dienstunfähigkeit Ruhegehaltfähige Dienstzeit  Versorgungsausgleich

 


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