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Verhandeln statt Verordnen
Da bisher eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zur Herstellung voller Verhandlungsrechte für Beamtinnen und Beamte nicht in Sicht ist, verfolgt der DGB mit seiner Beamtenpolitik zur Umsetzung der gewerkschaftlichen Forderung nach einem an einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten Personalrecht seit Beginn der 90er Jahre pragmatische Schritte. Einer davon ist die vom DGB im Jahre 1991 ins Leben gerufene Aktion „Verhandeln statt Verordnen".
Beteiligungsverfahren durch öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt
„Mit Vereinbarungen Fakten schaffen", lautet die Devise des DGB. Im Bund und in mehreren Ländern, beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wurden über die Jahre öffentlich-rechtliche Verträge zur Ausgestaltung der beamtenrechtlichen Beteiligung abgeschlossen. Obwohl diese Verträge überwiegend Verfahrensregeln enthalten, wurden mit ihnen dennoch erste entscheidende Schritte hin zu Verhandlungsrechten getan. Es ist ein Novum in der Geschichte des Berufsbeamtentums das Beteiligungsrecht in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag auszugestalten. Auch wenn die erste Vereinbarung 1993 von den Bundesressorts manchmal nicht oder nur teilweise beachtet wurde,war doch in der praktischen Anwendung zumindest in formellen Fragen ein Fortschritt festzustellen. Aufgrund dieser Erkenntnis waren auch beide Seiten bereit, an dieser probeweise abgeschlossenen Vereinbarung festzuhalten.
Bundesinnenministerium (BMI) und DGB waren sich darin einig, die Vereinbarung strukturell zu überarbeiten und inhaltlich zu verbessern. Nach intensiven Verhandlungen wurde am 20. Juni 1996 die zweite Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium und DGB unterzeichnet. Nach zwei Jahren wurde diese 1998 fristgerecht gekündigt. Eine neue wurde bis heute nicht abgeschlossen. Die Inhalte dieser Vereinbarung werden aber nach wie vor beim Beteiligungsverfahren beachtet.
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