Höhere Bezüge für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ab 01.04.2025

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Höhere Beamtenbesoldung ab 01.04.2025 für den Bundesbereich

Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten rückwirkend zum 01.04.2025 höhere Bezüge (es gibt 3 Prozent mehr, mindestens aber 110 Euro; in einer zweiten Stufe werden die Bezüge dann noch mal um weitere 2,8 Prozent ab 01.05.2026 erhöht. Für Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um jeweils 75 Euro zum 01.04.2025 und 01.05.2026. >>>Hier die neuen Besoldungstabellen für den Bund ab 01.04.2025 

Es wurden bereits Ende 2025 ensprechende Abschlagszahlungen gezahlt (rückwirkend für die Zeit von 01.04.2025 bis 31.12.2025).

Der endgültige Gesetzentwurf liegt noch beim Bundesinnenministerium. Dort wird ein umfangreicher Gesetzentwurf der Bundesregierung vorbereit, der in Kürze verabschiedet werden soll. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses vom Frühjahr 2025 auf den Beamtenbereich des Bundes wird dieser Gesetzentwurf aber auch noch weitere Punkte beinhalten (Jahressonderzahlung, Abstandsgebot beim Familienzuschlag): Zum Gesetzentwurf wird der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben "Neue Besoldung Bund & Alimentation"die man hier zum Vorzugspreis bestellen kann 

Die Erhöhungen sollen das verfassungsrechtliche Abstandsgebot sicherstellen, wonach Beamtinnen und Beamte netto mindestens 15 Prozent mehr verdienen müssen als Empfänger von Grundsicherung (früher Bürgergeld).

Auch Pensionäre profitieren von der Besoldungserhöhung, da ihre Pensionen sich daran orientieren.

Hintergrund:

Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und sollen eine umfassende Anpassung der Besoldungsstrukturen für Bundesbeamte bringen, um die Amtsangemessenheit der Alimentation wiederherzustellen.


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