Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
>>>Zur Übersicht weiterer Meldungen
13.07.2023 Bundeskabinett beschließt Besoldungsanpassung
Am 13. Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen. Die parlamentarische Beschlussfassung soll nach der Sommerpause erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vor. Den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie den Soldatinnen und Soldaten soll dem Gesetzentwurf zufolge ab dem 01. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt, was die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wiederholt kritisiert hat.
„Wir freuen uns, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – wie von uns gefordert – vom Tarifabschluss profitieren sollen. Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet letztlich, dass alle Besoldungsgruppen ab März 2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten. Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 werden es 337 Euro sein“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
Ebenfalls Gegenstand des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes wird die Regelung zur Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Tranchen. Für den Monat Juni 2023 ist eine Zahlung in Höhe von 1.240 Euro geplant sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 220 Euro.
„Wir begrüßen, dass die Prämie sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger steuerfrei ausgezahlt werden soll. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Wir erwarten vom Bund, dass jetzt so schnell wie möglich damit begonnen wird, Abschlagszahlungen zu leisten, damit vor allem für die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen zügig die Inflationsfolgen abgefedert werden“, so Behle.
Der Bundestag wird sich nach der parlamentarischen Sommerpause vermutlich nicht vor Ende September mit dem Gesetzentwurf befassen. Auch deshalb hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di den Bund aufgefordert, zügig Abschlagszahlungen zu leisten.
Quelle: Pressemeldung der Gewerkschaft ver.di vom 13.07.2023
Red 20230716