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Diese Website informiert Beamtinnen und Beamte über das öffentliche Dienstrecht. Sie können sich über das geltende Recht genauso informieren wie über Neuregelungen und beabsichtgte Änderungen. Das Informationsangebot umfasst auch Themen, die über das Beamtenrecht hinaus gehen, beispielsweise die Modernisierung des öffentlichen Dienstes.
Aktuelles:
9. Dezember 2023 Tarifergebnis für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder erzielt
Ergebnis zur Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2023 liegt vor. Die Tarifeinigung gilt nicht für das Land Hessen, welches nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört und deshalb eigenständige Verhandlungen im Land führt. Dort geht es im Frühjahr los.
In der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben die Tarifparteien am 9.12.2023) ein Tarifergebnis erzielt, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht.
„Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, betonte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro >>>zu den Details der Einigung
Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf
Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst "TVöD Bund/Kommunen" März/April 2023"
Der Tarifabschluss sieht vor:
Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:
- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023
- monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024
Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
>>>Mehr Informationen zum Tarifabschluss gibt es hier
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
Hier zu weiteren Infos und >>>zur neuen Entgelttabelle
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Einmal geben wir das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" heraus. Das Buch informiert über das Beamtenrecht, die Besoldung und Versorgung sowie über die Regelungen des Bundes und der Länder zur Beihilfe. Daneben werden aber auch die Themen "Arbeitszeit & Urlaub", Reise- und Umzugskosten sowie das Nebentätigkeitsrecht behandelt. Das Taschenbuch kostet nur 7.50 Euro (Abonennten sparen 10 Prozent und zahlen nur 6,75 Euro) und kann hier bestellt werden.
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Red 20231024 / 20220101 / 20201028