Informationen für Beamtinnen & Beamte, Beamtenanwärterinnen & Beamtenanwärter sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

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Herzlich willkommen

beim Internet-Portal für Beamtinnen und Beamte!

Diese Website informiert Beamtinnen und Beamte über das öffentliche Dienstrecht. Sie können sich über das geltende Recht genauso informieren wie über Neuregelungen und beabsichtgte Änderungen. Das Informationsangebot umfasst auch Themen, die über das Beamtenrecht hinaus gehen, beispielsweise die Modernisierung des öffentlichen Dienstes. 

 Aktuelles für Beamtinnen und Beamte

Durchschnittliches Ruhegehalt: 3 416 Euro brutto im Januar 2025

38 Prozent der Neupensionierten wegen Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt

Am 1. Januar 2025 gab es 1 418 800 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Zusätzlich bezogen 382 100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,5 Prozent). Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3 416 Euro brutto im Monat. Das waren 5,4 Prozent mehr als im Januar 2024. Zehn Jahre zuvor hatte dieser Wert bei 2 730 Euro gelegen, das ergibt eine durchschnittliche jährliche Steigerung um rund 2,3 Prozent seit 2015. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2024 auf 56,9 Milliarden Euro. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 9,0 Milliarden Euro entsprach das wie im Jahr zuvor rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Mehr Details zur Statistik der >>>Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfänger  

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)

 

Verwaltungsgericht Köln: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht

Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 11.09.2025 entschieden und damit der Klage eines Beamten gegen seinem Dienstherrn stattgegeben >>>mehr Informationen vom Verwaltungsgericht (VG) Köln 

 

Aktuelles zur Besoldungsübertragung auf den Bundesbereich:

Die Besoldung für den Bundesbereich wird angehoben. Bundesbeamte können im Dezember 2025 mit einer Abschlagszahung rechnen. Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.

Die Gewerkschaft ver.di hat auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Druck gemacht und die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund auf Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gefordert. 

Der Weg für eine Übertragung des Tarifergebnisses ist nun geebnet. Es sind folgende Schritte vorgesehen:
- ab April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab Mai 2026 um 2,8 Prozent.

Mehr Informationen finden Sie >>>hier.


ACHTUNG: Dias beliebte Buch Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte liegt vor (Stand März 2025). Für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand können Sie die Neuauflage >>>hier bestellen 


 

Information Beamtenpolitik

Disziplinarrecht: Entwurf eines Gesetzes zur
Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der
Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften

SeminarService zur Beamtenversorgung

Dialog und Service

Gesetz zur Besoldungs- und -versorgungsanpassung 2021-2022 

Nebentätigkeit als Beamter  

Taschenbuch "Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte" 29. Ausgabe 2026

>>>Mediadaten und Buchungsformular

Anmeldung zum Newsletter

Beihilfe

Beihilfevorschriften in den Ländern, u.a. Baden-Württemberg, Bayern usw.

Beamte und öffentlicher
Dienst in den Ländern
 
Publikationen
Elektronischer Infodienst Beamtenversorgung Föderalismusreform   OnlineMarketing auf
dieser Website

 

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte nur 7,50 Euro

Einmal geben wir das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" heraus. Das Buch informiert über das Beamtenrecht, die Besoldung und Versorgung sowie über die Regelungen des Bundes und der Länder zur Beihilfe. Daneben werden aber auch die Themen "Arbeitszeit & Urlaub", Reise- und Umzugskosten sowie das Nebentätigkeitsrecht behandelt. Das Taschenbuch kostet nur 7.50 Euro (Abonennten sparen 10 Prozent und zahlen nur 6,75 Euro) und kann hier bestellt werden.

Doppelpack: INFO-DIENST & Taschenbuch für nur 22,50 Euro im Jahr

Für nur 22,50 Euro bekommen Sie alle wesentlichen Informationen für Beamtinnen und Beamte sowie sonstige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Im Preis enthalten ist - ebenfalls 1 x jährlich - die aktuelle Ausgabe des Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". Mit dem Doppelpack können Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um die Bereiche "Öffentlicher Dienst/Beamte" auf dem Laufenden halten. Zur Bestellung

 

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit fast 30 Jahren den öffentlichen Dienst zu den wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. beamten-informationen.de). Der USB-Stick (32 GB) bietet drei Ratgeber & fünf e-Books. Verfügbar sind Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen im eBook gelangt man direkt auf die gewünschte Website: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öff. Dienst, Rund ums Geld im öff. Dienst und Frauen im öff. Dienst. >>>zur Bestellung


Red 20231024 / 20220101 / 20201028

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