Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte

 

Vor dem TVöD und TV-L wurde Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst eine Sonderzuwendung und ein Urlaubsgeld gezahlt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts wurden Sonderzahlungen eingeführt, die sich aber in der Höhe teilweise erheblich unterscheiden.

Für Beamte wurde mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln" für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen. Damit können Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleichhohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe solche „Sonderzahlungen" gewährt werden. Die Länder haben diesen gesetzlichen Spielraum zumeist genutzt und entsprechende Änderungen - Kürzungen bzw. Streichungen - beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Die Tabellen werden www.besoldung-online.de aktualisiert.


 

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