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Taschenbuch WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte
Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Taschenbuch orientiert sich an den Bundesvorschriften, vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert. Das Buch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen. Im ABO sparen Sie 10 Prozent. Wenn Sie auch unterjährig auf dem Laufenden bleiben wollen, liefern wir Ihnen gerne auch den neuen INFO-DIENST Beamte / Öffentlicher Sektor. Der INFO-DIENST erscheint regelmäßg (mind. 20 x im Jahr) und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch nur 22,50 Euro (Laufzeit 12 Monate).
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Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter
in Bund und Ländern (BeamtVG)
Letzte Änderung vom 21. 6.2005
Inhaltsübersicht
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich >>>weiter § 2 Arten der Versorgung >>>weiter § 3 Regelung durch Gesetz >>>weiter Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts >>>weiter § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge >>>weiter § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit >>>weiter § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten >>>weiter § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten >>>weiter § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst >>>weiter § 11 Sonstige Zeiten >>>weiter § 12 Ausbildungszeiten >>>weiter § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten >>>weiter § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet >>>weiter § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigen-der Verwendung >>>weiter § 14 Höhe des § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes >>>weiter § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe >>>weiter § 15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion >>>weiter Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung § 16 Allgemeines >>>weiter § 17 Bezüge für den Sterbemonat >>>weiter § 18 Sterbegeld >>>weiter § 19 Witwengeld >>>weiter § 20 Höhe des § 21 Witwenabfindung >>>weiter § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen >>>weiter § 23 Waisengeld >>>weiter § 24 Höhe des § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen >>>weiter § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und § 27 Beginn der § 28 Witwerversorgung >>>weiter Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit § 29 Zahlung der Bezüge >>>weiter Abschnitt V Unfallfürsorge § 30 Allgemeines >>>weiter § 31 Dienstunfall >>>weiter § 31a Einsatzversorgung >>>weiter § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen § 33 Heilverfahren >>>weiter § 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag >>>weiter § 35 Unfallausgleich >>>weiter § 36 Unfallruhegehalt >>>weiter |
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt >>>weiter § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes >>>weiter § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung >>>weiter § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie >>>weiter § 41 Unterhaltsbeitrag für § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung >>>weiter § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung >>>weiter § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen >>>weiter § 44 Nichtgewährung von § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren >>>weiter § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche >>>weiter § 46a weggefallen Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich § 47 Übergangsgeld >>>weiter § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte >>>weiter § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen >>>weiter Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften § 49 Zahlung der § 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung >>>weiter § 50a Kindererziehungs- § 50b Kindererziehungs-ergänzungszuschlag >>>weiter § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld >>>weiter § 50d Pflege- und Kinderpflege-ergänzungszuschlag >>>weiter § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen >>>weiter § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht >>>weiter § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen >>>weiter § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatz-einkommen >>>weiter § 53a (weggefallen) § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge >>>weiter § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung >>>weiter § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge >>>weiter § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung >>>weiter § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung >>>weiter § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung >>>weiter § 62 Anzeigepflicht >>>weiter § 62a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht >>>weiter § 63 Anwendungs-bereich >>>weiter Abschnitt VIII Sondervorschriften § 64 Entzug von Hinterblieben-enversorgung >>>weiter § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge >>>weiter |
Abschnitt IX Versorgung besonderer Beamtengruppen § 66 Beamte auf Zeit >>>weiter § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W >>>weiter § 68 Ehrenbeamte >>>weiter Abschnitt X Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002 § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger >>>weiter § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger >>>weiter § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle >>>weiter § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 >>>weiter Abschnitt XI Anpassung der Versorgungsbezüge § 70 Allgemeine Anpassung >>>weiter § 71 Erhöhung der § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004 >>>weiter § 73 Gewährung der § 74 bis 76 (weggefallen) Abschnitt XII (weggefallen) Abschnitt XIII Übergangsvorschriften neuen Rechts § 84 Ruhegehaltfähige § 85 Ruhegehaltssätze für am § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem § 86 Hinterbliebenenversorgung >>>weiter § 87 Unfallfürsorge >>>weiter § 88 Abfindung >>>weiter § 89 (weggefallen) § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung >>>weiter § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren >>>weiter Abschnitt XIV (weggefallen) Abschnitt XV Schlußvorschriften § 105 Außerkrafttreten >>>weiter § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften >>>weiter § 107 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen >>>weiter § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands >>>weiter § 107b Verteilung der § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet >>>weiter § 108 weggefallen >>>weiter § 109 Inkrafttreten >>>weiter |