Beihilfenverordnung - Nordrhein-Westfalen

 

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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

Beihilfenverordnung (BVO) von Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO - des Landes Nordrhein-Westfalen)

Hier finden Sie die >>>tagesaktuelle Fassung der BVO 

Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung NRW – BVO NRW) 

Inhaltsübersicht 

§ 1 Beihilfeberechtigte Personen 

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen
in Krankheitsfällen

Link-Tipp: Verzeichnis
der Gutachter gemäß Nummer 2
der Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Nr. 1
Satz 5 BVO

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen
bei dauernder Pflegebedürftigkeit
 

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Sanatoriumsaufenthalt
 

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Heilkuren
 

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen
bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer durch Krankheit
erforderlichen Sterilisation
sowie bei Empfängnisregelung

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland   

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen
in Todesfällen

§ 12 Bemessung der Beihilfen

§ 12 a Kostendämpfungspauschale

§ 13 Verfahren

§ 14 Gewährung von Beihilfe
an Hinterbliebene und andere
Personen in Todesfällen

§ 15 Besondere Bestimmungen
für die Gemeinden, Gemeindeverbände
und sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts
 

§ 16 Übergangs- und Schlussvorschriften

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Anlage 1
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen
und Maßnahmen der psychosomatischen
Grundversorgung
(Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5)
 

Anlage 2

Anlage 3 Heilbäderverzeichnis (Ausland)

Verzeichnis der Gutachter 

 

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