.
Behörden stellen auf elektronische Rechnung um
Schon bis zum 27.11.2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Länder und Kommunen müssen bis zum 18.04.2020 nachziehen. Ab dem 27. November diesen Jahres dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2020