Einsatz von ErzieherInnen mit Lehrbefähigung im Unterricht
Die GEW Thüringen hat einen Vorschlag zur Unterrichtsabsicherung vorgelegt: Verfügen ErzieherInnen über eine Lehrbefähigung in mindestens einem Unterrichtsfach, sollen sie ab dem Schuljahr 2018/19 auf freiwilliger Basis befristet für das Schuljahr maximal sechs Unterrichtsstunden übernehmen können. Für eine Lehrerwochenstunde (LWS) würden dann ca. 1,5 Zeitstunden angerechnet werden. Auch dürfe die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs um bis zu sechs LWS nicht den Gesamtbeschäftigungsumfang von 100 Prozent überschreiten. Da in diesem Fall der Schwerpunkt der Tätigkeit weiterhin im erzieherischen Bereich liege, ändere sich jedoch nichts an der Eingruppierung. „Wichtig ist, dass diese Entscheidung allein von den betroffenen ErzieherInnen gefällt werden kann, es besteht kein Zwang, Unterricht zu übernehmen“, heißt es weiter bei der GEW.
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Quelle: Beamten-Magazin 07-08/2018