CDU kritisiert Pensionsfonds
Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf will die rheinland-pfälzische CDU erreichen, dass Zuführungen zum Pensionsfonds nur erfolgen, falls „zur Finanzierung des Landeshaushalts keine Kreditaufnahme erforderlich ist“. Zudem sollen die Mittel des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nicht mehr in Schuldverschreibungen des Landes angelegt werden. Der DGB befürchtet, dass bei Verabschiedung des Gesetzes auf absehbare Zeit keine Mittel mehr an den Fonds fließen.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2011