Tariftreuegesetz mit Mindestlohn beschlossen
Der DGB lobt das neue Tariftreuegesetz für Rheinland-Pfalz als „das modernste in Deutschland“. Das Gesetz schaffe klare Regelungen gegen Lohndumping und für einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge, urteilte der Bezirksvorsitzende Dietmar Muscheid. Unternehmen, die für Land oder Kommunen arbeiten wollen, müssen sich an Tarifverträge halten oder einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren. Die Gesetzesnovelle war notwendig, da der Europäische Gerichtshof einige Regelungen im alten Gesetz für ungültig erklärt hatte.
Quelle: Beamten-Magazin 12/2010