Bedenken als unbedenklich eingestuft
Die niedersächsische Landesregierung hat Anfang Oktober beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes mit der darin enthaltenen so genannten „Opt-Out-Vergütung“ (zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst) in den Landtag einzubringen. Der DGB hatte sowohl in seiner Stellungnahme als auch beim Beteiligungsgespräch die „Opt-Out-Vergütung“ als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Das Finanzministerium begründet die Arbeitszeitverlängerung mit geltendem EURecht. Dagegen ist der Vorschlag des DGB, entsprechend der Systematik der Mehrarbeitsvergütungsverordnung auch für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 einen erhöhten Vergütungssatz aufzunehmen, im Gesetzentwurf umgesetzt worden.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007