Keine Gleichbehandlung durch die Quote
Der DGB hat die geplante Änderung der Leistungsprämienverordnung zur Einführung von Gruppenprämien im kommunalen Sektor begrüßt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Quotierung eine Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten bei der Ausschüttung von leistungsorientierten Bezahlungselementen ausschließt. Sie sei höchstens unter dem Aspekt zu akzeptieren, dass die faktische Relevanz der Verordnung im Beamtenbereich auf kommunaler Ebene nicht sehr hoch ist, heißt es in einem Schreiben des DGB an das Finanzministerium. Für die Zukunft wird erwartet, dass eine spätere landesgesetzliche Regelung eine eigenständige Verordnung ohne Quotierung möglich macht.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 09/2007