Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung rechtswidrig
Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung ist nach einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) rechtswidrig.
Der Entscheidung lag der Fall einer Grundschullehrerin zugrunde, die nach ihrer Verbeamtung entgegen ihrem Wunsch lediglich in Teilzeit beschäftigt wurde. Nach ihrer Ernennung machte sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Einstellungsteilzeit einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung geltend. Das Urteil zur so genannten Einstellungsteilzeitregelung für Lehrer verpflichtet den Freistaat, die klagende Lehrerin in Vollzeit zu beschäftigen.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Az.: 2 KO 379/06; erstinstanzlich: VG Weimar, Az.: 4 K 5868/04.We, Urteil vom 31.1.2006
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2007