Recht auf Kollektivverhandlungen
Der DGB Hessen hat dem Innenministerium in einem Schreiben seine Vorstellungen von der Umsetzung der Föderalismusreform im Hessischen Dienstrecht mitgeteilt. Darin bekräftigt er erneut die Forderung nach öffentlich-rechtlichen Gesamtvereinbarungen in Form von öffentlich-rechtlichen Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen.
Unter Beachtung der grundsätzlich gesetzlichen Regelungen eines Beamtenverhältnisses müsse es möglich sein, stärker als bisher die Elemente des Tarifvertragsrechts einzuführen. Die Ergänzung in Art. 33 Abs. 5 GG, wonach die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums … fortzuentwickeln" sind, habe diese Auffassung gestärkt. Dies könne u. a. nur bedeuten, dass z. B. das Recht auf Kollektivverhandlungen Eingang in beamtengesetzliche Regelungen findet.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2007