Heilverfahren

 

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Heilverfahren  

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Das Heilverfahren umfasst die notwendige ärztliche Behandlung, die notwendige Versorgung mit Arznei- oder anderen Hilfsmitteln und die notwendige Pflege. Ersetzt werden können auch außergewöhnliche Kosten für Kleider- und Wäscheverschleiß, die eine Folge des Dienstunfalls sind.

Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit und Angemessenheit, kann zum Vergleich das Beihilferecht dienen. Gegenüber der Beihilfegewährung ist jedoch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gesteigert, das heißt die Beihilfe ist keine Obergrenze.

Die Durchführung richtet sich nach der Heilverfahrensverordnung (HeilvfV) vom 25. 4. 1979.


{referenz:ratgeber}

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