Art. 14 Ausbringen von Planstellen

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


.

Mehr Gesetze und Vorschriften für Beamte

Zur Übersicht des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Art. 14 Ausbringen von Planstellen

(1) Soweit dieses Gesetz oder das Bundesbesoldungsgesetz die Einstufung der Ämter von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern an eine bestimmte Schülerzahl knüpft, werden die Planstellen für diese Ämter im Haushalt nach den Schülerzahlen ausgebracht, die auf Grund gesicherter Erkenntnisse zum 1. Oktober, bei beruflichen Schulen zum 15. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres voraussichtlich erreicht werden. Wird in Klassen nur für die Dauer eines Schulhalbjahres Unterricht erteilt, so wird die Schülerzahl in diesen Klassen zur Hälfte berücksichtigt. Die Planstellen können nur entsprechend den tatsächlich erreichten Schülerzahlen besetzt werden.

(2) Für die fachlichen Mitglieder von Schulämtern, die nicht nach Bundesrecht als Leitende Schulamtsdirektoren in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft sind, für zwei Vertreter in Schulämtern mit acht und mehr Mitgliedern, für die Stellvertreter von berufsmäßigen Stadtschulräten, für die ständigen Vertreter in Schulämtern mit mehr als zwei Mitgliedern, für die mit der Aufsicht über die Förderschulen betrauten Mitglieder von Schulämtern sowie für 40 Mitglieder von Schulämtern mit anderen herausgehobenen Funktionen werden Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 für Schulamtsdirektoren im Haushalt ausgebracht.

(3) Für die Schulaufsicht bei den Regierungen werden für Sachgebietsleiter oder Referenten in der Schulaufsicht über Förderschulen neun Planstellen der Besoldungsgruppe A 16 für Leitende Regierungsschuldirektoren im Haushalt ausgebracht.

(4) Für die Leiter von Amtsgerichten und Arbeitsgerichten werden bei Gerichten mit bis zu 30 Richterplanstellen Stellen für Direktoren bei Amtsgerichten und Arbeitsgerichten, mit mehr als 30 Richterplanstellen Stellen für Präsidenten im Haushalt ausgebracht.

(5) Für die Leiter der Apotheke der klinischen Universitätsanstalten der Universität München und der Apotheke des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität werden Stellen der Besoldungsgruppe A 16 für Leitende Pharmaziedirektoren im Haushalt ausgebracht.

(6) Zum Vollzug der Fußnote 3 der Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung A und der Fußnote 1 der Besoldungsgruppe A 9 der Bayerischen Besoldungsordnung A bestimmt die zuständige oberste Dienstbehörde die Funktionen, in denen das Beförderungsamt verliehen werden kann.


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  


Startseite | Sitemap | Publikationen | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Datenschutz
www.beamten-informationen.de © 2024