Anwärtersonderzuschläge

SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine für das Jahr 2021 und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de


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Die Besoldung der 2,1 Mio. Beamtinnen und Beamte ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Auf dieser Website informieren wir mit unserem Besoldungslexikon von A bis Z über die wichtigsten Regelungen des Besoldungsrechts, beispielsweise "Anwärtersonderzuschläge".

Bisher war das Bundesministerium des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen zu regeln. Auf die bisherige Verordnungsregelung mit abschließender Aufzählung von Personenkreisen ist verzichtet worden. Nun ist es dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium ermöglicht worden, das Instrument der Anwärtersonderzuschläge anzuwenden. Es soll eigenverantwortlich darüber entscheiden, in welchen Situationen und in welcher Höhe die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen gerechtfertigt ist.


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